Die Ablesung der Messgeräte erfolgt jährlich oder bei Bedarf (z.B. Nutzerwechsel).
Sie wird von unseren geschulten Mitarbeitern, nach rechtzeitiger vorheriger Terminbekanntgabe zum Ende des Abrechnungszeitraumes durchgeführt. Der Ablesetermin wird durch einen Aushang im Gebäude gut sichtbar bekannt gegeben.
Die aktuellen Verbrauchsstände der einzelnen Mess- bzw. Verbrauchsgeräte werden durch Ableseprotokolle dokumentiert. Jeder Wohnungsnutzer erhält zur Kontrolle immer einen Durchschlag des Ableseprotokolls.
Während der Ablesung werden alle Messgeräte auf ihre Funktion, ihren Zustand und eventuelle Beschädigungen überprüft.
Bei den Funksystemen werden die Verbrauchsdaten außerhalb der Wohn- oder Nutzungseinheit ausgelesen, die Anwesenheit des Wohnungsnutzers ist hier nicht notwendig. Die ausgelesenen Verbrauchswerte können auch zu einem späteren Zeitpunkt direkt an den Messgeräten durch den Wohnungsnutzer kontrolliert werden